1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Stefan Warmann
Denkmalsblick 16
04277 Leipzig
Deutschland
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt,
und seinen Auftraggebern über insbesondere Webdesign, Einrichtung und Bearbeitung von Websites, IT- und internetbezogene Dienstleistungen, grafische Arbeiten, Fotografie sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.
Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, insbesondere aus Angebot, Auftragsbestätigung, Projektbeschreibung oder Projektblatt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen von Auftragnehmer und Auftraggeber zustande, insbesondere durch die Annahme eines Angebots oder eine entsprechende Auftragsbestätigung.
Die auf unserer Internetseite dargestellten Leistungen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die jeweilige individuelle Vereinbarung.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden, sofern dies vor ihrer Ausführung vereinbart wird.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen, Verkäufen oder sonstigen Geschäftsergebnissen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Entscheidungen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung, soweit deren Bereitstellung vereinbart oder für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, technische Informationen sowie Entscheidungen über Gestaltung oder Funktionen gehören.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aufgrund einer erforderlichen Mitwirkung des Auftraggebers, ohne dass der Auftragnehmer diese Verzögerung zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
Kann eine Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung nicht sinnvoll fortgeführt werden, kann der Auftragnehmer die hiervon betroffenen Arbeiten bis zur erforderlichen Mitwirkung unterbrechen. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
4. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder ausdrücklich zur Verwendung bestimmten Texte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Logos, Marken, Schriftarten, Dateien und sonstigen Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer nur solche Inhalte zur Verwendung überlassen, für die er über die hierfür erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt.
Dies gilt entsprechend für vom Auftraggeber vorgegebene Inhalte, Links, Kennzeichnungen und sonstige Veröffentlichungen.
Soweit für Fotoaufnahmen, Aufnahmen an bestimmten Orten oder die Veröffentlichung von Personen, Gegenständen oder geschützten Inhalten Einwilligungen oder Genehmigungen erforderlich sind, richtet sich die Verantwortlichkeit danach, was im jeweiligen Auftrag vereinbart wurde.
Gesetzliche Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers für eigenes Verhalten bleiben unberührt.
5. Rechtliche Inhalte und rechtliche Prüfung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, umfasst der Auftrag keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten oder gewünschten Inhalte.
Dies gilt insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Einwilligungstexte, Cookie- oder Consent-Texte sowie sonstige rechtlich relevante Angaben.
Übernimmt der Auftragnehmer die technische Einbindung solcher vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, stellt dies für sich allein keine rechtliche Prüfung ihrer Vollständigkeit oder Wirksamkeit dar.
Der Auftragnehmer kann auf technische oder rechtliche Fragestellungen hinweisen. Ein solcher Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
6. Software, Plugins und Leistungen Dritter
Bei der Erstellung oder Bearbeitung von Websites können Systeme, Software, Themes, Plugins, Schriftarten, Schnittstellen oder sonstige Leistungen Dritter verwendet werden.
Plugins und vergleichbare Erweiterungen werden grundsätzlich nur entsprechend der konkreten Vereinbarung beziehungsweise nach Auswahl oder Freigabe durch den Auftraggeber eingesetzt.
Für Produkte und Leistungen Dritter gelten gegebenenfalls zusätzlich deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass Leistungen oder Produkte Dritter dauerhaft unverändert angeboten werden, jederzeit verfügbar sind oder auch nach zukünftigen Änderungen anderer Systeme ohne Anpassungen weiter funktionieren.
Dies gilt insbesondere für Änderungen, Aktualisierungen, Einstellung von Produkten oder Diensten sowie Änderungen von Schnittstellen oder technischen Anforderungen durch Drittanbieter.
Die Verantwortung des Auftragnehmers für eine von ihm geschuldete fachgerechte Auswahl, Einrichtung oder Integration sowie zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
7. Hosting, Domains und externe Plattformen
Hosting, Domains, E-Mail-Dienste, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Google-Dienste, Unternehmensprofile und andere externe Plattformen können von eigenständigen Drittanbietern betrieben werden.
Soweit der Auftraggeber selbst Vertragspartner eines solchen Drittanbieters ist, gelten für dieses Vertragsverhältnis die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen oder sonstige Maßnahmen eines Drittanbieters, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
Eine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für eigenes schuldhaftes Verhalten, insbesondere bei der von ihm geschuldeten Einrichtung oder Bearbeitung, bleibt unberührt.
Kostenpflichtige Leistungen Dritter werden nur entsprechend der individuellen Vereinbarung oder nach Zustimmung des Auftraggebers beauftragt.
8. Zugangsdaten, Datensicherung und Datenschutz
Soweit für die Durchführung eines Auftrags Zugangsdaten erforderlich sind, stellt der Auftraggeber diese in geeigneter Weise zur Verfügung.
Der Auftragnehmer behandelt ihm überlassene Zugangsdaten vertraulich und verwendet sie nur im für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang.
Bei Arbeiten an bereits bestehenden Systemen soll vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorhanden sein. Wer die Datensicherung erstellt oder vorhält, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
9. Fertigstellung, Übergabe und Abnahme
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn die vereinbarte Leistung fertiggestellt oder zur Prüfung bereitgestellt ist.
Soweit für die jeweilige Leistung rechtlich eine Abnahme vorgesehen ist, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftraggeber soll die bereitgestellte Leistung innerhalb angemessener Zeit prüfen und erkennbare Fehler oder Abweichungen mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Bitte zur Prüfung nicht eingeschränkt.
Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzlich vorgesehene Abnahmewirkung durch Ablauf einer gesetzten Frist nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Hinweisen ein.
10. Vergütung und zusätzliche Leistungen
Die Höhe der Vergütung und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, insbesondere dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Projektblatt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten keine allgemeine Preisregelung.
Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nur aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung kostenpflichtig ausgeführt.
Soweit keine besondere Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Urheberrechte verbleiben bei dem jeweiligen Urheber.
Art und Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte richten sich in erster Linie nach der individuellen Vereinbarung.
Soweit keine besondere Regelung über den Umfang der Nutzungsrechte getroffen wurde, erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden vereinbarte Nutzungsrechte an vom Auftragnehmer geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen mit vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung eingeräumt.
Rechte an verwendeten Inhalten, Softwarebestandteilen, Schriftarten, Themes, Plugins, Stockmaterialien oder anderen Bestandteilen Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
Die Übergabe offener oder editierbarer Arbeitsdateien, Rohdateien, RAW-Dateien, nicht ausgewählter Fotografien, verworfener Entwürfe oder interner Arbeitsunterlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
Nach Übergabe der Leistung darf der Auftraggeber im Rahmen seiner Nutzungsrechte Änderungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
Für Fehler, Funktionsstörungen oder Schäden, die ausschließlich durch spätere Änderungen des Auftraggebers, von ihm beauftragter Dritter oder durch sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers verursacht werden, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
Gesetzliche Ansprüche wegen bereits bei Übergabe vorhandener Mängel werden dadurch nicht berührt.
13. Wartung, Pflege, Aktualisierungen und Betrieb
Mit der Erstellung oder Übergabe einer Website, Grafik, Fotografie oder sonstigen Leistung entsteht nicht automatisch ein Vertrag über eine dauerhafte Wartung, Pflege, Überwachung oder Betreuung.
Eine laufende Wartung, regelmäßige Datensicherung, Überwachung der Erreichbarkeit, Aktualisierung von WordPress, Themes, Plugins oder sonstiger Software sowie die laufende inhaltliche Pflege werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Übergabe ist der Auftraggeber für den laufenden Betrieb, von ihm vorgenommene Änderungen, die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten und die von ihm übernommenen Wartungs- und Sicherungsaufgaben verantwortlich.
Zwingende gesetzliche Verpflichtungen des Auftragnehmers, insbesondere gesetzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit digitalen Produkten oder erforderlichen Aktualisierungen gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
Eine vollständige und dauerhafte Sicherheit von IT-Systemen gegen sämtliche zukünftigen Sicherheitsrisiken oder Angriffe kann nicht zugesichert werden.
14. Mängelrechte
Für Mängel der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bestehende Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beheben.
Kein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel liegt vor, soweit eine Funktionsstörung ausschließlich auf nachträglichen Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden Veränderungen externer Dienste oder auf einer Nutzung entgegen vereinbarter oder erkennbarer technischer Voraussetzungen beruht.
Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Unbeschränkt bleibt außerdem die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
16. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
Über das Widerrufsrecht, seine Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen wird der Verbraucher gesondert informiert.
Die jeweils maßgebliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt.
17. Beendigung von Aufträgen
Für Rücktritt, Kündigung und sonstige Beendigung eines Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie etwaige individuell getroffene Vereinbarungen.
Bereits erbrachte Leistungen und sonstige Rechtsfolgen einer Vertragsbeendigung werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen individuellen Vereinbarungen behandelt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese Bestimmungen nach dem anwendbaren Recht maßgeblich sind.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Leipzig.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026